
Alle zwei Jahre vergibt der Kunstverein Paderborn e.V. zusammen mit der Stiftung der Sparkasse Paderborn-Detmold für die Stadt Paderborn den Kunstpreis. Die Auszeichnung ist mit 7500€ dotiert und soll Künstler aus der Region fördern. Die Richtlinien zur Vergabe finden sie hier.
Liste der Preisträger:
2026 <Bewerben sie sich>
2024 Renate Kastner
2022 Maria-Margaretha Modlmayr
2020 Renate Ortner
2018 Dorothea Reese-Heim
2016/17 Christine Steuernagel
2014 Wilfried Hagebölling
2012 Marek Radke
2010 Artemis Herber
2008 Wolfgang Brenner
2004 Werner Schlegel
2002 Peter Amici
2000 Walther Schwiete
1998 Christian Rüngeler
Richtlinien für die Verleihung des Paderborner Kunstpreises des Kunstvereins Paderborn und der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
1.
Zur Würdigung kultureller Leistungen verleiht der Kunstverein Paderborn zusammen mit der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter den
Kunstpreis des Kunstvereins Paderborn und
der Sparkasse Paderborn-Detmold.
2.
Der Kunstpreis wird alle zwei Jahre im Wechsel mit dem Dr.-Käthe-Sander-WietfeldFörderpreis verliehen.
3.
Der Kunstpreis ist mit 7.500,00 € dotiert. Der Preis ist teilbar. Er kann an einzelne Personen oder Gruppen vergeben werden. Dem selben Preisträger kann der Kunstpreis nur einmal zugesprochen werden.
4.
Der bzw. die Preisträger/in soll bzw. sollen der Stadt Paderborn und im Hochstift Paderborn entweder durch Herkunft und/oder längeren Aufenthalt oder durch hervorragende Leistungen verbunden sein. Der/die Preisträger/in wird bzw. werden ausschließlich aus dem Bereich der bildenden Kunst, wie z. B. Bildhauerei, Malerei ausgewählt.
5.
Die Ausschreibung des Kunstpreises erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachungen. Bewerbungen können beim Kunstverein Paderborn e. V., Kamp 13, 33098 Paderborn, oder in jeder Filiale der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter, eingereicht werden.
Den Vorschlägen und Bewerbungen müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Vorschlags-und Bewerbungsunterlagen mit Namensnennung und Anschrift
- Lebenslauf oder bei Gruppen vergleichbare Darstellung
- Dokumentation über die bisherigen künstlerischen Leistungen, z.B. anhand von Katalogen, Kritiken usw.
6.
Über die Preisverleihung entscheidet ein Preisgericht unter Ausschluss des Rechtsweges.
7.
Das Preisgericht besteht in der Regel aus sieben Personen.
Dem Preisgericht gehören an:
- Zumindest zwei Mitglieder des Vorstandes des Kunstvereins Paderborn, wobei der jeweilige Vorsitzende / die jeweilige Vorsitzende geborenes Mitglied des Preisgerichts ist.
- Zwei Mitglieder der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter, wobei der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter geborenes Mitglied ist.
- Der jeweils für die Kultur zuständige Beigeordnete der Stadt Paderborn.
- Drei namhafte Kunstexperten, von denen zumindest eine Persönlichkeit eine Professur an der Universität Gesamthochschule Paderborn innehaben soll.
8.
Das Preisgericht kann fachlich geeignete Persönlichkeiten zusätzlich zur Beratung heranziehen.
9.
Das Preisgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern.
10.
Die Schirmherrschaft kann dem Bürgermeister angetragen werden.
11.
Der Kunstpreis wird in einer Festveranstaltung durch den jeweiligen Vorsitzenden des Kunstvereins Paderborn und den Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter verliehen.
12.
Die Richtlinien gelten ab dem 24. März 1998; geändert am 7. April 2020.
